Impressum erstellen für Websites – So machen Sie es richtig

Laut §5 des Telemarketinggesetzes und §55 des Rundfunkstaatsvertrags müssen Unternehmen, die online präsent sind, die Impressumspflicht beachten. Wir von Lichtflut.Medien möchten Ihnen in diesem Artikel zeigen, wie Sie für sich ein fehlerfreies Impressum erstellen und was es alles zu beachten gibt.

Wer muss die Impressumspflicht einhalten?

Die Impressumspflicht besagt, dass Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen bestimmte Informationen über ihre Unternehmung bereitstellen müssen. Dadurch haben die Leser die Möglichkeit, sofort zu sehen mit wem sie es zu tun haben. Folglich muss jeder Unternehmer, der Waren oder Dienstleistungen gegen Bezahlung auf seiner Website anbietet oder mit der Website ein wirtschaftliches Interesse verfolgt, ein Impressum erstellen. Rein private Websites, die lediglich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, sind von der Impressumpflicht ausgenommen.

Was passiert, wenn die Impressumspflicht nicht eingehalten wird?

Ein Verstoß gegen das Gesetz kann zu einer Geldstrafe von bis zu 50.000 €, mindestens jedoch zu einer Abmahnung führen. Um dies zu vermeiden, sollten diverse Grundregeln eingehalten werden, die wir Ihnen im Folgenden auflisten möchten.

Grundregeln zur Erstellung eines Impressums

Natürliche Personen müssen ihren Namen, die Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse angeben. Postfächer dürfen dabei nicht als Adressangabe verwendet werden.
Juristische Personen, also Unternehmen, sind zusätzlich dazu verpflichtet, die folgenden Informationen aufzuführen:

  • Firmenname
  • Vor- und Nachname des Inhabers
  • Sitz der Niederlassung bzw. der Gesellschaft
  • Firmierung inklusive Firmenbezeichnung und Rechtsform
  • Name der zuständigen Aufsichtsbehörde
  • Registergericht und –nummer bei einer bestehenden Eintragung in ein Register
  • Angabe des Vertretungsberechtigten
  • Umsatzsteueridentifikationsnummer

Vereine müssen außerdem den Vorstand und den Vereinszweck angeben. Stiftungen sind verpflichtet, den Stifter und den Begünstigten zu erwähnen.
Freiberufler geben zusätzlich die Kammer an, der sie angehören sowie die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde.


Wo und auf welchen Seiten muss das Impressum integriert werden?

Das Impressum muss leicht erkennbar auf der Seite integriert sein, sodass die Besucher die Angaben problemlos und unmittelbar finden können. Dafür bietet es sich an, eine deutlich sichtbare Verlinkung mit der Bezeichnung „Impressum“ als eigenständigen Menüpunkt zu integrieren. Generell gilt, dass dem Besucher durch das Impressum eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme ermöglicht werden soll. Firmeninterne Änderungen, die das Impressum betreffen, müssen umgehend in das Impressum eingepflegt werden.
Die Impressumpflicht muss für die firmeneigene Website, die Social Media Kanäle (darunter bspw. Facebook und Twitter), Foren und auch Blogs eingehalten werden.

Der Impressumgenerator zur kostenfreien Erstellung des Impressums

Mit Hilfe des Online-Services Janolaw kann in wenigen Schritten ein rechtssicheres Impressum kostenlos generiert werden. Den Service finden Sie hier.

Das obige Bild zeigt beispielhaft, welche Angaben wir in unserem Impressum gemacht haben. Falls weitere Fragen zum Thema Impressum bestehen, können Sie uns gerne kontaktieren. Viel Erfolg!

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Ihr Lichtflut.Medien Team
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